Freier Zugang zum Internet in unserer Stadt

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen beschließt, dass in vorerst 10 kommunalen Gebäuden bzw. Einrichtungen, die bereits über einer Internetzugang per Router für den Innen- und Außenbereich verfügen, der kostenlose, unverschlüsselte Zugang zum Internet per vorhandenem WLAN- Hotspot freigeschaltet wird.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass an mindestens einer Stelle außerhalb der jeweiligen Gebäude der kostenlose, unverschlüsselte Zugang zum Internet in der Zeit von 6:00 – 22:00 Uhr gewährleistet ist. Der Internet-Zugang für den Innenbereich über den der Behörden- und Einrichtungsverkehr erfolgt, bleibt verschlüsselt um Datensicherheit zu gewährleisten.
Die 10 Standorte sind auf die 8 Ortsteile und das Stadtgebiet von Werneuchen zu verteilen. An diesen Standorten ist jeweils mindesten eine Parkbank zu installieren. Darüber hinaus regen wir an, die einzurichtende Startseite neben der Aufführung der Nutzungsbedingungen für Basisinformationen über kommunale Einrichtungen, ggf. auch (kostenpflichtige?) Werbung für gewerbliche Dienstleistungen, Restaurants etc. zu nutzen.
In Ortsteilen in denen kommunale Gebäude noch keinen Internet-Zugang haben, ist dieser in den nächsten 6 Monaten herzustellen und freizuschalten.

Begründung:
Eine kostenloser Internetzugang für Jugendliche, Bürger und Gäste ist in der heutigen Zeit eine notwendige Standardeinrichtung für eine moderne Stadt. Dafür favorisieren wir vorerst die Nutzung unserer vorhandenen Infrastruktur um Kosten zu sparen. Die Aufstellung der Parkbänke ist ein zusätzliches positives Merkmal eines Bürger- und Besucherservices mit relativ geringen Kosten. Das Image unserer Stadt wird dadurch sowohl in der Innen- als auch in der Außenwirkung positiv gestärkt. Wir gehen davon aus, dass die Kinder und Jugendlichen, die Bürger und die Besucher unserer Stadt auch außerhalb von Öffnungszeiten kommunaler Einrichtungen den kostenfreien Zugang zum Internet annehmen und rege nutzen werden.

Entscheidung der SVV:
In der Sitzung am 19.12.2019 mehrheitlich beschlossen