Warum ein Mietspiegel für Werneuchen?

Bei der Evaluierung der Mietpreisbegrenzungsverordnung und der Kappungsgrenzenverordnung 2021, ist die Stadt Werneuchen neben anderen Gemeinden aus der Liste der begünstigten Kommunen gestrichen worden. Ursache war u.a., dass die Stadt Werneuchen im November 2019 die Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, an einer Befragung des Ministeriums teilzunehmen und damit auf das Ergebnis der Evaluierung zum Wohle unserer Einwohner einzuwirken. Wie uns bekannt geworden ist, hat das Ministerium für Infrastruktur und Ländliche Entwicklung darüber informiert, das mit einem Mietenspiegel die Stadt Werneuchen zukünftig wieder berücksichtigt werden kann. Nicht unbeachtet darf dabei gelassen werden, dass sich die Mietpreisentwicklung durch den Siedlungsdruck auf die Gemeinden im „Speckgürtel“ von Berlin negativ für die Mieter auswirken wird.